Rechtsanwalt Robert Meyer

 


Wichtiges für den „Deppen-Test“

 

Für die medizinisch-psychologische Prüfung im Rahmen von Verkehrsdelikten (häufig „Deppen-Test“ genannt) gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
 
So ist zum Beispiel die entsprechende Institutswahl für den Teilnehmer hier frei, d.h. es empfiehlt sich, genau darauf zu achten, welches Institut hier beauftragt wird.
 
Darüber hinaus, dies wird häufig von vielen Beteiligten verkannt, hat der Betroffene selbstverständlich zunächst das Recht, hier das Gutachten für sich in Empfang zu nehmen, ohne dass dieses Gutachten an die Verkehrsbehörde weitergeleitet wird. Die Weiterleitung kann der Betroffene selbst veranlassen.
 
Sodann empfiehlt es sich natürlich dringend, hier einmal einen Blick in das Gutachten zu werfen, damit hier nicht belastende Dinge weiter geleitet werden. Falls das Gutachten nicht den Wünschen und Vorstellungen entspricht, so sollte anwaltlicher Rat aufgesucht werden, um zu verhindern, dass aufgrund des negativen Gutachtens die Entscheidung der Verwaltungsbehörde zementiert wird und später nur mühevoll und mit hohen Kosten irgendwie möglicherweise abwendbar ist.
 
Hier sind diverse Möglichkeiten denkbar, hin von der entsprechenden Untersuchungsvorbereitung oder aber der Neuabsolvierung einer MPU.
In allen Fällen empfiehlt sich jedoch zunächst einmal, sobald von der Polizei oder der Ordnungsbehörde die entsprechende Aufforderung zur MPU kommt oder auch nur eine polizeiliche Kontrolle mit entsprechenden Ankündigungen von Folgen durchgeführt wird, einen anwaltlichen Berater aufzusuchen, denn zum einen ist nur über den anwaltlichen Berater die Akteneinsicht möglich, die häufig genug wertvolle Erkenntnisse über das weitere Vorgehen bringt. Und zum anderen ist häufig genug im Vorfeld noch größeres Unheil abzuwenden oder aber die entsprechenden Weichen für das Verfahren richtig zu stellen.
 
Dies hat nichts damit zu tun, dass der Rechtsanwalt etwas „hinbiegt“ oder aber für den Mandanten irgendwelche Unwahrheiten ausbreitet.
 
Der Rat, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen, hat einzig und alleine den Hintergrund, hier die Rechte des Betroffenen von Anfang an umfassend und vor allem im Sinne des Betroffenen zu wahren.
Da die Betroffenen häufig genug von alleine selbst überhaupt nicht die Kenntnis haben von Art, Inhalt und Umfang ihrer Rechte, ist daher die Mandatierung eines Rechtsanwaltes, so früh wie möglich, unumgänglich und absolut zu empfehlen.
 
Hier erst einmal „abzuwarten, was raus kommt“, kann und ist häufig genug der falsche Schritt in die falsche Richtung. Insbesondere sind dabei die zunächst gesparten Anwaltskosten hinterher doppelt und dreifach zu bezahlen und daher ist der Gang zum Anwalt, sobald eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt worden ist oder das Ordnungsamt irgendwie vorstellig geworden ist, ein abso-lutes „MUSS“.

 

 

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