Neue Auskunftsfreude!
Verbraucher können sich endlich über den persönlichen Datenstand informieren.
Die Tatsache, dass SCHUFA, Creditreform und Co. im Laufe der Jahre wohl über jeden der Bundesbürger Datensätze angelegt haben könnten, ist wohl bekannt.
Neu und möglicherweise noch wenig bekannt ist aber das Recht jedes
Verbrauchers, über seine gespeicherten persönlichen Daten Auskunft zu erhalten.
Das wirklich Neue an der Sache ist aber, dass dies seit dem 01.04.2010 für den Verbraucher kostenlos möglich ist. Schon bisher konnte jeder Bürger aufgrund der Datenschutzgesetze Auskünfte verlangen über die ihn betreffenden Daten. In der Praxis war dies aber mit diversen Schwierigkeiten verbunden. So hat z. B. die eine Auskunftei nur über sogenannte „Servicestellen“ persönlich Auskunft erteilt. Wer da nicht in der Nähe wohnte, hatte das Nachsehen.
Andere Auskunfteien haben „Bearbeitungsgebühren“ verlangt, sodass der Verbraucher hier noch Geld auf den Tisch legen musste.
Dies ist mittlerweile vorbei und jede Auskunftei muss einmal im Jahr kostenlos über den Datenbestand auf Anfrage Mitteilung machen.
Pflicht für jedes Unternehmen
Zwar gilt diese Mitteilungspflicht für jedes Unternehmen, so zum Beispiel auch Telefongesellschaften oder Internethändler.Jedoch die für den Verbraucher wesentlichen Auskunfteien sind wohl in der Praxis die Creditreform und die SCHUFA. Diese beiden „Big Player“ unter den Auskunfteien haben je über 50 Millionen Einträge zu Personen in ihren Verzeichnissen.
Auf Nachfrage wird der Verbraucher nun endlich kostenfrei und umfassend über die von ihm bei der Auskunftei vorhandenen Daten informiert. Dies sind in der Regel nicht nur Name, Geburtsdatum, Adresse und Informationen, ob Handyverträge, Kontoverträge und Kreditkarten vorhanden sind. Sondern manchmal sind sogar Informationen gespeichert, welche Firmen welche Daten gemeldet haben und welche Firmen wann welche Daten abgerufen haben.
Darüber hinaus ist der sogenannte „Scorewert“ ebenso mitteilungspflichtig. Das ist ein Wert, der Auskunft darüber gibt, wie hoch das Ausfallrisiko bei dieser Person ist. Die Zusammensetzung dieses Wertes ist ein streng gehütetes Geheimnis der Branche. Dieser umstrittene „Scorewert“ setzt sich teilweise sogar aus der Wohnadresse des Betroffenen zusammen und qualifiziert damit den Betroffenen als guten Zahler oder schlechten Zahler.
Wann soll man Daten abfragen?
Ob der Verbraucher die über ihn gespeicherten Daten wirklich abfragen sollte, ist natürlich von der Überlegung abhängig, ob man überhaupt bereit ist, der jeweiligen Auskunftei die eigene Existenz, sofern diese nicht bereits bekannt ist, mitzuteilen.
Denn aufgrund der Mitteilung des eigenen Namens, der Adresse und des Geburtsdatums, soweit dies auf den entsprechenden Musterformularen abgefragt wird, kann es ja auch möglich sein, erst dadurch der Auskunftei bekannt zu werden.
Wer aber bereits in der Vergangenheit festgestellt hat, dass z. B. der Internetversandhändler nur noch gegen Nachnahme liefert und nicht mehr gegen Rechnung oder aber die Bank keine Kreditkarte mehr herausgibt oder aber der Mobilfunkanbieter den Handyvertrag nicht verlängert, sollte auf diese Alarmsignale reagieren. Denn dann ist es gut möglich, dass aufgrund eines veränderten „Scorewertes“ hier die wirtschaftliche Einschätzung des Verbrauchers schlechter geworden ist und die entsprechenden Vertragspartner beginnen, darauf zu reagieren.
Unvollständige und falsche Daten
Dabei muss es leider nicht immer mit rechten Dingen zugehen, denn verschiedenen Testuntersuchungen zur Folge sind teilweise die Hälfte aller Einträge unrichtig, unvollständig oder schlichtweg falsch.
Daher sollte bei entsprechenden Anzeichen jeder Verbraucher sich die eigenen Daten per Auskunft schicken lassen, um diese zu kontrollieren.
Falls sich dabei herausstellt, dass verschiedene Angaben unwahr oder unvollständig sind, so sollte der Verbraucher auch nicht zögern und hier seinen Anspruch durchsetzen, dass nur richtige Daten in der Auskunftei vorhanden sind.
Wenn hier aber aufgrund einer zunächst selbst durchgeführten Beschwerde keine Besserung erfolgt und möglicherweise die Auskunftei auf stur schaltet, ist es notwendig einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Entsprechende Musterformulare oder Musterbriefe für das Auskunftsbegehren sind zu finden auf der Homepage des Bundesdatenschutzbeauftragten oder aber auf der Homepage der größten Auskunfteien.
Falls eine entspreche Auskunftei noch kein Onlineformularvordruck bereit hält, so dürfte hier eine Faxanfrage ebenfalls genügen.
Ohne Fristsetzung kann es dauern!
Wichtig ist dabei immer eine Fristsetzung von ca. 4 Wochen (mit Datumsangabe), da andernfalls sich die Anbieter immer herausreden können, hier zur Sachbearbeitung noch Zeit zu benötigen.
Dabei sollte jeder Verbraucher sich aber gewiss sein, dass Anfragen aus der Industrie und der Wirtschaft hier teilweise binnen weniger Stunden und Online sogar sofort gegeben werden. Daher kann die lange Sachbearbeitung auch nur eine Hinhaltetaktik sein.
Vorsicht vor überflüssigen Kreditanfragen
Insbesondere Selbstständige oder auch junge Familien, die eine Immobilie planen, sollten genau darauf achten, dass teilweise bloße Kreditanfragen bereits den „Scorewert“ verschlechtern, da manche Bewertungssysteme meinen, dass die Anfrager auf der verzweifelten Suche nach Geld sind.
Daher lohnt es sich für diese Gruppen besonders, den Datenbestand einmal zu überprüfen.
Haben Sie weitere Fragen?
Dann schreiben Sie uns: info@robert-meyer.com